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Darauf achten wir:
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ARBEITSRECHT:
In der Zusammenarbeit mit einem der angesehensten Fachanwälte für Arbeitsrecht in Deutschland können sämtliche arbeitsrechtliche Fragestellungen beantwortet werden.
ARBEITSRECHT:
In der Zusammenarbeit mit einem der angesehensten Fachanwälte für Arbeitsrecht in Deutschland können sämtliche arbeitsrechtliche Fragestellungen beantwortet werden.
ERBRECHT:
Im Zusammenhang mit dem Übergang der Unternehmensanteile an Familienmitglieder und im Falle eines Fremd-Geschäftsführers auch an Nicht-Familienmitglieder, gilt es, Fragestellungen rund um die Vermeidung von Erbschaftssteuern
und der damit möglicherweise einhergehenden Gefährdung des Weiterbestandes des Unternehmens zu klären. Auch das Thema der Gründung einer Stiftung muss fachlich versiert erörtert werden können. Hier arbeiten wir mit einem Fachanwalt für Erbrecht zusammen.
ERBRECHT:
Im Zusammenhang mit dem Übergang der Unternehmensanteile an Familienmitglieder und im Falle eines Fremd-Geschäftsführers auch an Nicht-Familienmitglieder, gilt es, Fragestellungen rund um die Vermeidung von Erbschaftssteuern
und der damit möglicherweise einhergehenden Gefährdung des Weiterbestandes des Unternehmens zu klären. Auch das Thema der Gründung einer Stiftung muss fachlich versiert erörtert werden können. Hier arbeiten wir mit einem Fachanwalt für Erbrecht zusammen.
WIRTSCHAFTS- UND VERTRAGSRECHT:
Zusammen mit einer Großkanzlei können sämtliche gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen bearbeitet und gelöst werden. Beispielsweise muss der Eintritt, aber auch der mögliche Austritt eines externen Geschäftsführers bzw. Gesellschafters geregelt werden. Auch eine mögliche Gründung eines Aufsichts- oder Beirates sollte entsprechend juristisch begleitet werden.
WIRTSCHAFTS- UND VERTRAGSRECHT:
Zusammen mit einer Großkanzlei können sämtliche gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen bearbeitet und gelöst werden. Beispielsweise muss der Eintritt, aber auch der mögliche Austritt eines externen Geschäftsführers bzw. Gesellschafters geregelt werden. Auch eine mögliche Gründung eines Aufsichts- oder Beirates sollte entsprechend juristisch begleitet werden.
STEUERRECHT:
In einem Prozess des Generationenübergangs stellen sich vielfältige steuerrechtliche Fragen. Hier besteht eine Kooperation mit einer größeren Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei.
STEUERRECHT:
In einem Prozess des Generationenübergangs stellen sich vielfältige steuerrechtliche Fragen. Hier besteht eine Kooperation mit einer größeren Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei.
M&A:
Sollte irgendwann in dem Beratungsprozess festgestellt werden, dass ein Verkauf des Unternehmens eine oder sogar die finale Option ist, kann durch die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen M&A-Consulter für den Mittelstand nach geeigneten Möglichkeiten gesucht und ein solcher Prozess auch entsprechend professionell begleitet und abgeschlossen werden.
M&A:
Sollte irgendwann in dem Beratungsprozess festgestellt werden, dass ein Verkauf des Unternehmens eine oder sogar die finale Option ist, kann durch die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen M&A-Consulter für den Mittelstand nach geeigneten Möglichkeiten gesucht und ein solcher Prozess auch entsprechend professionell begleitet und abgeschlossen werden.


